Sie liegt im Donnersbergkreis, innerhalb dessen sie gemessen an der Einwohnerzahl die größte Ortsgemeinde darstellt. Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der neben der Stadt Eisenberg die eigenständigen Ortsgemeinden Ramsen und Kerzenheim angehören
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
9313 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67304
Vorwahl
06351
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Eisenberg (Pfalz) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanbereiches ist dem angefügten Lageplan zu entnehmen. Der Verbandsgemeinderat Eisenberg hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 die Gebührensätze und Beitragssätze für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen, die unter anderem die räumliche Erweiterung und sonstige beitragsmäßige Veranlagungen umfassen.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.